Hochzeit
Feiern Sie den schönsten Tag Ihres Lebens in unserer Kirche! Wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen!
Für kirchliche Trauungen bitten wir Sie, sich möglichst früh (idealerweise ein ganzes Jahr im Voraus) bei einem Pfarramt zu melden. Voraussetzung dafür ist die vorherige zivilstandesamtliche Trauung und, dass mindestens ein Partner Mitglied unserer Kirchgemeinde ist. Am besten beziehen Sie den Pfarrer/die Pfarrerin, den/die Sie für die Trauung wünschen, frühzeitig in die Terminplanung mit ein, um allfällige Terminkollisionen von vornherein auszuschliessen.
Fragen und Antworten (FAQ) zur Hochzeit
Wie viel kostet eine kirchliche Trauung?
Für Mitglieder einer reformierten Landeskirche entstehen keine zusätzlichen Kosten, da diese durch die Kirchensteuern gedeckt werden. Die Trauung eines Mitglieds unserer Kirchgemeinde wird üblicherweise durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer unserer Kirchgemeinde durchgeführt. Es stehen Ihnen nebst der Pfarrerin, dem Pfarrer, die Kirche, eine Organistin, ein Organist sowie der Sigristendienst zur Verfügung.
Wir wohnen in A., möchten in Z. mit unserem Wunschpfarrer heiraten, geht das?
Ja. Sie können «Ihre» Pfarrerin, «Ihren» Pfarrer wie auch die Kirche für Ihre Trauung frei wählen, deren Bereitschaft vorausgesetzt. Bei einer auswärtigen Trauung oder einem Wunschpfarrer, der nicht aus der eigenen Kirchgemeinde ist, können Kosten für Infrastruktur, Organist sowie für das Honorar des Wunschpfarrers entstehen.
Können wir im Anschluss an die Trauung einen Apéro im Kirchgemeindehaus organisieren?
Die Infrastruktur, Vorplatz der Kirche, Foyer oder Saal, stehen Ihnen nach Absprache mit dem Sigristen zur Verfügung. Mitgliedern einer reformierten Landeskirche werden für die Inanspruchnahme der Infrastruktur Fr. 120.–, Nichtmitgliedern Fr. 180.- (2 Stunden), berechnet. Catering und Service müssen selber organisiert werden.
Wir wünschen eine ökumenische Trauung, ist das möglich?
Der Traugottesdienst wird durch die reformierte Pfarrerin, den reformierten Pfarrer zusammen mit einer von der katholischen Kirche autorisierten Person gestaltet. Allerdings kann nur entweder der reformierte (nach vorgängiger Formdispens) oder der katholische Seelsorgende das Ja-Wort entgegennehmen.